Statuten
Die rechtlichen Grundlagen und Vereinsstatuten der Genossame Holeneich
Die Statuten der Genossame Holeneich regeln die Organisation, Rechte und Pflichten der Genossenschafter sowie die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums.
Sie basieren auf jahrhundertealten Traditionen und wurden zuletzt 2020 an die modernen rechtlichen Anforderungen angepasst, wobei die bewährten Grundsätze der Genossenschaft erhalten blieben.
Die aktuell gültigen Statuten der Genossame Holeneich, beschlossen an der Generalversammlung vom 15. Dezember 2019 und in Kraft seit dem 1. Januar 2020.
Frühere Versionen
Statuten 2015
Vorherige Fassung (historisch)
Statuten 2010
Ältere Fassung (historisch)
Die Statuten sind für alle Genossenschafter verbindlich und regeln insbesondere die Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsbestimmungen und Verwaltungsstrukturen.
Änderungen der Statuten können nur durch die Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Bei Fragen zu den Statuten wenden Sie sich bitte an die Verwaltung oder an die Aktuarin des Vorstands.